Alle 90 Tage musst du melden, wo du wohnst
Wer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis länger als 90 Tage bleibt, meldet der Einwanderungsbehörde seine Adresse — und dann wieder, und wieder. Das Fenster ist eng: frühestens 15 Tage vorher, spätestens 7 Tage danach. Wer es verpasst, zahlt 2.000 Baht. Wer deshalb aufgegriffen wird, zahlt mindestens 4.000 Baht und bis zu 200 Baht für jeden weiteren Tag. Verlässt du das Land, beginnt die Zählung bei der Rückkehr wieder bei eins.
In Deutschland
Hier meldest du dich einmal an und danach nie wieder — bis du umziehst.
Im Original: «The notification must be made within 15 days before or within 7 days after 90 days notification due date»
Immigration Division 1 — Notification of staying in the Kingdom over 90 DaysDein Vermieter muss dich binnen 24 Stunden melden
Section 38 des Einwanderungsgesetzes von 1979 nimmt nicht dich in die Pflicht, sondern den, bei dem du schläfst: Hauseigentümer, Haushaltsvorstände, Vermieter und Hotelmanager müssen die Einwanderungsbehörde binnen 24 Stunden nach deiner Ankunft benachrichtigen. Das gilt für das Hotel genauso wie für die gemietete Wohnung — und für jede Rückkehr aus dem Urlaub.
In Deutschland
Dein Vermieter bestätigt hier einmal deinen Einzug (§ 19 BMG). Danach hat er mit Behörden nichts mehr zu tun.
Im Original: «House owners, heads of household, landlords or managers of hotels who accommodate foreign nationals on a temporary basis who stay in the kingdom legally, must notify the local immigration authorities within 24 hours from the time of arrival of the foreign national»
Thai Immigration Bureau — Notification of residence for foreignersDas Haus darf dir gehören — der Boden darunter nicht
Ausländer können in Thailand kein Land erwerben. Gebäude aber schon: Für Bauwerke gibt es keine Beschränkung, man pachtet also den Boden und besitzt das Haus darauf. Eigentumswohnungen sind der andere Weg — mit einer harten Grenze: Ausländern dürfen nie mehr als 49 Prozent der Einheiten eines Gebäudes gehören. Wäre die Wohnung die eine zu viel, lehnt das Amt die Umschreibung ab.
In Deutschland
Hier kauft jeder Grundstücke, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Das Grundbuch fragt nicht nach dem Pass.
Im Original: «Foreigners are also permitted to own buildings on land that is leased, because there are no restrictions on building ownership» · «foreigners may own no more than 49% of the total units in the building at any one time»
Ministry of Foreign Affairs — A Business Guide to Thailand180 Tage im Land — und dein Geld aus Deutschland wird steuerpflichtig
Wer sich in einem Kalenderjahr insgesamt mehr als 180 Tage in Thailand aufhält, gilt als steuerlich ansässig. Damit versteuert er nicht nur, was er in Thailand verdient, sondern auch den Teil seiner ausländischen Einkünfte, den er nach Thailand bringt. Die deutsche Rente auf dem thailändischen Konto ist damit thailändisches Steuerthema.
In Deutschland
Hier entscheidet der Wohnsitz, nicht die Tagezahl — und was besteuert wird, ist das weltweite Einkommen, egal wo es liegt.
Im Original: «A resident of Thailand is liable to pay tax on income from sources in Thailand as well as on the portion of income from foreign sources that is brought into Thailand»
Thai Revenue Department — Personal Income TaxOhne Arbeitserlaubnis darfst du nicht anfangen — und dein Chef zahlt
Die Arbeitserlaubnis muss vor dem ersten Arbeitstag da sein, nicht danach. Getroffen wird bei einem Verstoß vor allem der Arbeitgeber: 10.000 bis 100.000 Baht je beschäftigter Person, im Wiederholungsfall bis zu einem Jahr Haft und 50.000 bis 200.000 Baht — und drei Jahre lang darf er überhaupt keine Ausländer mehr einstellen.
In Deutschland
Als EU-Bürger brauchst du hier gar keine Erlaubnis. Wer aus dem Ausland kommt, bekommt sie meist zusammen mit dem Aufenthaltstitel.
Im Original: «a fine of 10,000 - 100,000 Baht per employee» · «prohibited from hiring foreign workers for 3 years»
Ministry of Foreign Affairs — Thailand Lifted Restrictions on Foreign WorkersUnd das ist nur, was auffällt
Der Umzug nach Thailand besteht aus Schritten, die niemand von allein kennt.
Mit Fristen, Reihenfolgen und Unterlagen. Im Auswanderungsplan stehen sie alle, jede mit zuständiger Stelle und Beleg.
Alle Quellen zuletzt geprüft am 23. August 2026. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
