Auswanderungs-Check
Landschaft und Städte in Thailand

Thailand

Foto: calflier001, CC BY-SA 2.0 · Wikimedia Commons

Hauptstadt Bangkok. Kein Freizügigkeitsrecht: Du brauchst einen Aufenthaltstitel. 3 geprüfte Wege unten.

Kosten
Platz 2/35
Sicherheit
Platz 32/35
Gesundheit
Platz 35/35
Bildung
Platz 35/35
Steuern
keine Quelle
Klima
28 °CJahresmittel

Ränge beziehen sich auf alle Länder, für die uns zu diesem Kriterium eine amtliche Quelle vorliegt — deshalb unterscheiden sich die Nenner. „Platz 20 von 29" heißt: Nur 29 Länder haben überhaupt amtliche Steuerdaten.

Stark

  • LebenshaltungskostenPlatz 2 von 35
  • WirtschaftPlatz 6 von 35

Schwach

  • GesundheitssystemPlatz 35 von 35
  • BildungPlatz 35 von 35
  • SicherheitPlatz 32 von 35

Ohne Daten: Steuerlast — dafür gibt es für Thailand keine amtliche, international vergleichbare Quelle. Diese Kriterien fließen deshalb weder hier noch in den Check ein.

Die Zahlen

Jeder Wert verlinkt auf seine Quelle und trägt das Erhebungsjahr. Was keine amtliche Quelle hat, steht hier nicht.

Preisniveau
32,3 Index (USA = 100)Weltbank, 2025
Tötungsdelikte
4,8 pro 100.000 EinwohnerWeltbank, 2011
Nettosteuerlast (Single)
Keine amtliche Quelle verfügbar
Nettosteuerlast (Paar, 2 Kinder)
Keine amtliche Quelle verfügbar
Lebenserwartung
76,6 JahreWeltbank, 2024
Gesundheitsausgaben pro Kopf
1.066,8 US-$ (KKP)Weltbank, 2023
BIP pro Kopf
24.712,1 US-$ (KKP)Weltbank, 2024
Arbeitslosenquote
0,8 %Weltbank, 2025
Inflation
-0,1 %Weltbank, 2025
Bildungsausgaben
2,5 % des BIPWeltbank, 2023
Durchschnittstemperatur Januar
26,6 °CNASA POWER (Bangkok), 2024
Durchschnittstemperatur Juli
28,2 °CNASA POWER (Bangkok), 2024
Jahresmitteltemperatur
28 °CNASA POWER (Bangkok), 2024
Sonneneinstrahlung
5,2 kWh/m² pro TagNASA POWER (Bangkok), 2024

Aufenthaltswege

3 geprüfte Wege, sortiert nach Schwierigkeit. Jeder verlinkt die zuständige Behörde — dort steht, was gilt.

  • Non-Immigrant O-A (Retirement Visa, ab 50 Jahren)

    Passives Einkommen

    Ab 50 Jahren: entweder 800.000 THB (≈ 21.000 €) fest auf einem thailändischen Konto oder 65.000 THB monatliche Rente (≈ 1.700 €, Kurs 1 € ≈ 38 THB). Arbeiten ist strikt verboten, es gilt jährliche Verlängerung plus 90-Tage-Meldung, und das Geld muss vor Antragstellung mehrere Monate geparkt sein.

    Einkommen
    ab 1.700 € / Monat
    Kapital
    ab 21.000 €
    Zur Behörde →
  • LTR-Visum (Work-from-Thailand Professional)

    Remote-Arbeit

    Verlangt 80.000 USD Jahreseinkommen (≈ 6.000 €/Monat); bei 40.000 USD nur mit Master-Abschluss oder eigenem geistigem Eigentum. Der echte Knackpunkt ist der ausländische Arbeitgeber: Er muss ein etabliertes Unternehmen mit mindestens 50 Mio. USD Umsatz in drei Jahren sein — Freelancer und eigene kleine Firmen fallen damit durch.

    Einkommen
    ab 6.000 € / Monat
    Zur Behörde →
  • Non-Immigrant B + Work Permit

    Arbeit

    Für Westeuropäer gilt ein Mindestgehalt von rund 50.000 THB/Monat (≈ 1.350 €); Hochschulabschluss und passende Berufserfahrung sind Pflicht. Größte Hürde ist der Arbeitgeber: Er braucht 2 Mio. THB Stammkapital und muss vier thailändische Angestellte pro Ausländer beschäftigen — kleine Firmen sponsern deshalb praktisch nie.

    Einkommen
    ab 1.350 € / Monat
    Voraussetzung
    Studienabschluss
    Zur Behörde →

Aufenthaltsrecht ändert sich laufend. Diese Angaben sind Information, keine Rechtsberatung — verbindlich ist ausschließlich die jeweils verlinkte Behörde.

Erfahrungen aus Thailand

Berichte von Menschen, die dort leben oder gelebt haben. Wir lesen jeden Bericht vor der Freigabe — aber wir können nicht überprüfen, ob jemand wirklich vor Ort war. Das sind persönliche Eindrücke, keine belegten Zahlen, und sie fließen nicht in die Bewertung oben ein.

Für Thailand liegen noch keine Berichte vor, die wir zeigen können.

Wir veröffentlichen Erfahrungen erst ab 3 Berichten pro Land — ein einzelner Eindruck sagt zu wenig, und ein halbleerer Kommentarbereich hilft niemandem. Du lebst dort oder hast dort gelebt? Dann fang du an.

Datenstand 13.7.2026. Auswanderungs-Check liefert Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gilt immer die verlinkte Behörde.