Das Übersiedlungszertifikat ist der Schlüssel
Wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt, kann Übersiedlungsgut einschließlich eines Pkw von Zoll, Mehrwertsteuer und Zulassungssteuer befreit einführen. Voraussetzung ist ein Übersiedlungszertifikat.
Beantragt wird es vor der Einfuhr bei der griechischen Konsularbehörde. Es gilt zwölf Monate ab Ausstellung, und in dieser Zeit muss die Verzollung erfolgen.
Wer schon in Griechenland ist, kann es über das Außenministerium beantragen — dann muss der Wohnsitz innerhalb von 24 Monaten ab Ankunft verlegt werden, bei Ruheständlern innerhalb von 36.
ΑΑΔΕ — Zoll- und Steuerbefreiungen bei WohnsitzverlegungDann die Zulassung — und die läuft digital
Nach den Zollformalitäten stellt die Zollbehörde das digitale Zulassungszertifikat aus. Die eigentliche Zulassung und die Kennzeichen laufen über die regionale Verkehrsbehörde, verwaltet wird das über gov.gr.
Das ist einer der Bereiche, in denen Griechenland zuletzt am meisten aufgeholt hat: Was früher mehrere Behördengänge waren, ist heute überwiegend ein digitaler Vorgang.
Die Reihenfolge bleibt aber zwingend: erst Zoll, dann Zulassung. Ohne das Zertifikat der Zollbehörde geht nichts.
gov.gr — FahrzeugzulassungUnd dann jedes Jahr die τέλη κυκλοφορίας
Für jedes in Griechenland zugelassene Fahrzeug ist jährlich die Kfz-Steuer fällig. Bei älteren Fahrzeugen richtet sie sich nach dem Hubraum, bei neueren nach dem CO₂-Ausstoß.
Die Frist ist ungewöhnlich: Bezahlt wird für das Folgejahr zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember des laufenden Jahres. Wer das übersieht, zahlt Zuschläge.
Bezahlt wird über den Dienst myCAR der Steuerbehörde. Es ist eine Zahlung im Jahr und in fünf Minuten erledigt — man muss nur daran denken.
gov.gr — Kfz-Steuer (τέλη κυκλοφορίας)Fahrzeug und Führerschein
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Griechenland — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
Fahrzeug beim griechischen Zoll anmelden und Zulassungssteuer klären (Übersiedlungsgut-Befreiung)
- Frist
- Übersiedlungszertifikat vor der Einfuhr bei der griechischen Konsularbehörde beantragen; es gilt zwölf Monate ab Ausstellung, und in dieser Zeit muss die Verzollung erfolgen. Wer bereits in Griechenland ist, kann das Zertifikat über das Außenministerium beantragen — die Befreiung setzt dann voraus, dass der Wohnsitz innerhalb von 24 Monaten ab Ankunft verlegt wird, bei Personen im Ruhestand innerhalb von 36 Monaten.
- Zuständig
- Anexartiti Archi Dimosion Esodon (AADE) - zuständiges Zollamt (Teloneio)
- Gebühr
- kostenlos
Griechische Zulassung und Kennzeichen beantragen
- Frist
- Nach Ausstellung des Zulassungszertifikats und vor dauerhafter Nutzung des Fahrzeugs in Griechenland
- Zuständig
- Periferia - Ypiresia Metaforon kai Epikoinonion (regionale Verkehrsbehörde)
- Gebühr
- variabel
Jährliche Kfz-Steuer (teli kykloforias) zahlen
- Frist
- Für das Folgejahr vom 1. November bis 31. Dezember des laufenden Jahres; bei Erstzulassung im laufenden Jahr am selben oder am nächsten Werktag
- Zuständig
- Anexartiti Archi Dimosion Esodon (AADE) - myCAR
- Gebühr
- variabel
Technische Hauptuntersuchung KTEO durchführen
- Frist
- Erstprüfung 4 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre; bei Import je nach Fahrzeugalter vor bzw. kurz nach Zulassung
- Zuständig
- KTEO (öffentliche und private Prüfzentren), gov.gr digitaler Nachweis
- Gebühr
- 53 €
Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen (obligatorisch)
- Frist
- Vor der Zulassung und durchgehend während der Nutzung; gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von zehn Werktagen ab Zustellung Einspruch möglich, bei Zustellung per Einschreiben innerhalb von zwanzig Werktagen
- Zuständig
- Private Versicherungsunternehmen; Aufsicht: Trapeza Ellados (Bank von Griechenland)
- Gebühr
- variabel
Deutschen EU-Führerschein weiter nutzen oder freiwillig umtauschen
- Frist
- Kein Zwang, solange das deutsche Dokument gültig ist; verpflichtend bei Ablauf, bei Sanktionen in Griechenland und beim alten Dokumententyp unter den genannten Voraussetzungen
- Zuständig
- Periferia - Ypiresia Metaforon kai Epikoinonion (Führerscheinbehörde)
- Gebühr
- 30 €
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Der Auswanderungsplan für Griechenland hat 48 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Griechenland und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
