Erstens: Du vergisst die 90-Tage-Meldung
Wer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis länger als 90 Tage bleibt, muss der Einwanderungsbehörde regelmäßig seine Adresse melden. Das Fenster: frühestens 15 Tage vorher, spätestens 7 Tage danach.
Wer es verpasst, zahlt 2.000 Baht. Wer deshalb aufgegriffen wird, zahlt mindestens 4.000 Baht und bis zu 200 Baht für jeden weiteren Tag. Und die Zählung startet nach jeder Ausreise neu bei eins — auch nach einem Wochenende in Kuala Lumpur.
Setz dir zwei Erinnerungen: eine auf Tag 75 und eine auf den Tag nach jeder Rückkehr ins Land.
Immigration Division 1 — Notification of staying over 90 daysZweitens: Du verlässt dich darauf, dass der Vermieter die TM30 macht
Section 38 des Einwanderungsgesetzes verpflichtet den Vermieter, nicht dich: Er muss die Einwanderungsbehörde binnen 24 Stunden nach deiner Ankunft benachrichtigen — bei jeder Ankunft, auch nach dem Urlaub.
Die Pflicht liegt bei ihm, die Folgen treffen dich: Fehlt die Meldung, kann es bei der Visumverlängerung Probleme geben, und du stehst mit leeren Händen da.
Lass dir die TM30-Bestätigung nach jedem Einzug und jeder Rückkehr geben und heb sie auf. Es ist ein Blatt Papier, das bei der Verlängerung mehr wert ist als jede Erklärung.
Thai Immigration Bureau — Notification of residence for foreignersDrittens: Du fängst an zu arbeiten, bevor die Arbeitserlaubnis da ist
Die Arbeitserlaubnis muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen, nicht danach. Und getroffen wird bei einem Verstoß vor allem der Arbeitgeber: 10.000 bis 100.000 Baht je beschäftigter Person, im Wiederholungsfall bis zu einem Jahr Haft und 50.000 bis 200.000 Baht — und drei Jahre lang darf er überhaupt keine Ausländer mehr einstellen.
Das erklärt, warum thailändische Arbeitgeber hier so vorsichtig sind: Für sie steht mehr auf dem Spiel als für dich.
Fang deshalb nicht „inoffiziell schon mal an“. Es bringt dich um den Job und deinen Arbeitgeber um deutlich mehr.
Ministry of Foreign Affairs — Thailand lifted restrictions on foreign workersViertens: Du zählst die Tage nicht
Wer sich in einem Kalenderjahr insgesamt mehr als 180 Tage in Thailand aufhält, gilt als steuerlich ansässig — und versteuert dann auch den Teil seiner ausländischen Einkünfte, den er nach Thailand bringt.
Entscheidend ist die Summe über das ganze Kalenderjahr, nicht ein zusammenhängender Aufenthalt. Wer viermal im Jahr für sechs Wochen kommt, ist genauso drin wie jemand, der durchgehend bleibt.
Führ eine einfache Liste deiner Ein- und Ausreisen. Sie beantwortet später die einzige Frage, auf die es ankommt — und die man aus Bordkarten nur mühsam rekonstruiert.
Thai Revenue Department — Personal Income TaxFünftens: Du kaufst Land über Umwege
Ausländer können in Thailand kein Land erwerben. Für Gebäude gilt das nicht — man pachtet den Boden und besitzt das Haus darauf. Bei Eigentumswohnungen gibt es eine harte Quote: Ausländern dürfen nie mehr als 49 Prozent der Einheiten eines Gebäudes gehören.
Konstruktionen über thailändische Strohleute oder eigens gegründete Gesellschaften sind ein bekanntes Muster — und ein rechtlich riskantes. Sie können zur Nichtigkeit des Erwerbs führen.
Wer Wohneigentum in Thailand will, geht einen der beiden legalen Wege und lässt ihn vor Ort anwaltlich prüfen. Das ist der einzige Punkt dieser Liste, bei dem ein Fehler nicht ein paar tausend Baht kostet, sondern alles.
Ministry of Foreign Affairs — A Business Guide to ThailandDie Schritte, an denen es meistens hängt
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Thailand — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
Visumweg wählen und ehrliche Einordnung
- Frist
- Vor jeder weiteren Planung klären
- Zuständig
- Royal Thai Immigration Bureau / Thailand BOI
- Gebühr
- kostenlos
Zuständige thailändische Vertretung nach Bundesland bestimmen
- Frist
- Bevor du Antragsunterlagen zusammenstellst
- Zuständig
- Königlich Thailändische Botschaft Berlin · Generalkonsulate Frankfurt und München
- Gebühr
- kostenlos
Einreise und TM30 (Unterkunftsmeldung)
- Frist
- Innerhalb 24 Stunden nach Ankunft an der Adresse
- Zuständig
- Royal Thai Immigration Bureau
- Gebühr
- kostenlos
Betriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigen
- Frist
- Innerhalb eines Monats nach der Aufgabe (§ 138 Abs. 4 AO)
- Zuständig
- Bisher zuständiges Betriebsstätten- oder Wohnsitzfinanzamt
- Gebühr
- kostenlos
Thai Bankkonto eröffnen
- Frist
- Nach Einreise, vor erster Visumverlängerung
- Zuständig
- Thailändische Geschäftsbank (z.B. Bangkok Bank) + Immigration für Residence Certificate
- Gebühr
- 28 €
Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden
- Frist
- Innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug (frühestens 1 Woche davor)
- Zuständig
- Einwohnermeldeamt / Bürgeramt der bisherigen Gemeinde
- Gebühr
- kostenlos
Auf dieser Seite steht ein Ausschnitt
Der Auswanderungsplan für Thailand hat 55 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 25.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Thailand und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
