5 Prozent pauschal oder 0 Prozent bis 22.000 — du wählst jedes Jahr
Für ausländische Renteneinkünfte bietet Zypern ein Wahlrecht: pauschal 5 Prozent auf den Teil über 5.000 Euro im Jahr — oder der normale Tarif, der ab dem Steuerjahr 2026 die ersten 22.000 Euro unbesteuert lässt.
Die Wahl triffst du in der jährlichen Steuererklärung, und sie darf jedes Jahr anders ausfallen. Bei einer Rente von 20.000 Euro gewinnt der Tarif; bei 40.000 Euro rechnet sich die Pauschale.
Das Finanzministerium schreibt selbst dazu: Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen ist zu beachten. Womit wir beim deutschen wären.
Ministry of Finance — Tax Incentives (Foreign pensions)Die gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig
Das Doppelbesteuerungsabkommen von 2011 hat eine Zweiteilung, die viele übersehen: Private Renten und Betriebsrenten besteuert nur Zypern. Aber Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung dürfen nach Artikel 17 Absatz 2 auch in Deutschland besteuert werden.
Deine DRV-Rente bleibt damit in Deutschland steuerpflichtig — mit Erklärungspflicht beim Finanzamt Neubrandenburg. Zypern besteuert als Wohnsitzstaat ebenfalls und rechnet die deutsche Steuer an, begrenzt auf den zyprischen Steueranteil dieser Einkünfte.
Erst beide Erklärungen zusammen ergeben deine echte Belastung. Das ist kein Drama, aber ein Fall für einmal gründlich rechnen.
Bundesfinanzministerium — DBA Deutschland–Zypern (2011)Mit dem S1 bleibt Deutschland dein Kostenträger
Wer ausschließlich eine deutsche Rente bezieht und in Zypern keinen eigenen Leistungsanspruch hat, bleibt in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kasse stellt das Formular S1 aus, das du in Zypern bei der Health Insurance Organisation registrierst — damit wirst du GESY-Berechtigter wie ein zyprischer Versicherter.
Die GESY-Anmeldung selbst läuft wie für alle: Beneficiary Registry, dann persönlichen Arzt wählen. Für S1-Berechtigte hält die HIO eigene Verfahren bereit.
Die deutsche Kasse kündigen wäre der teuerste Fehler dieser Liste: Das S1 IST dein Versicherungsschutz.
GHS — Beneficiary Enrolment ProcessZinsen und Dividenden: 17 Jahre lang keine Verteidigungsabgabe
Wer von Erspartem und Ausschüttungen lebt, profitiert vom Non-Dom-Status: Die zyprische Verteidigungsabgabe auf Zinsen und Dividenden trifft nur, wer in mindestens 17 der letzten 20 Steuerjahre in Zypern ansässig war.
Als Zugezogener bist du davon 17 Jahre entfernt — eine Erklärung beim Finanzamt genügt, und die Abgabe entfällt.
Deutsche Quellensteuern auf deutsche Erträge bleiben davon unberührt; die Entlastung regelt das Abkommen. Auch das gehört einmal sauber durchgerechnet.
Ministry of Finance — Tax Incentives (Special Defence Contribution)Was im Ruhestand zusätzlich anfällt
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Zypern — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
S1-Formular bei der Krankenkasse beantragen (Rentner)
- Frist
- Vor dem Umzug beantragen und im Wohnstaat registrieren lassen
- Zuständig
- Eigene gesetzliche Krankenkasse (Koordination: DVKA)
- Gebühr
- kostenlos
Auslandsrenten: 5-Prozent-Pauschale oder normaler Tarif — jedes Jahr neu wählen
- Frist
- Jährlich mit der Steuererklärung
- Zuständig
- Tax Department
- Gebühr
- kostenlos
DBA: deutsche gesetzliche Rente — Deutschland darf besteuern, Zypern rechnet an
- Frist
- Jährlich mit beiden Steuererklärungen
- Zuständig
- Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland); Tax Department
- Gebühr
- kostenlos
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Der Auswanderungsplan für Zypern hat 43 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 29.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Zypern und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
