
Dokumente & Übersetzung
Behörden und Übersetzer für Beglaubigung, Apostille und Fachübersetzung.
5 Anbieter · alphabetisch sortiert
ADAC Shop – Beglaubigte Übersetzungen
Bestellstrecke für beglaubigte Übersetzungen von Urkunden wie Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden oder Zeugnissen durch vereidigte Übersetzer. Sprache und Seitenzahl online wählen, Zustellung per Einschreiben innerhalb von drei bis fünf Werktagen, Versand innerhalb Deutschlands kostenlos.
ab 65 € (Stand 08/2026)
Zum Anbieter →Geprüft am 02.08.2026BDÜ Übersetzer- und Dolmetschersuche
Online-Datenbank des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer mit Kontaktdaten von Mitgliedern in mehr als 80 Sprachen. Filterbar nach beeidigten bzw. vereidigten Übersetzern und Dolmetschern für den Einsatz bei Behörden, Gerichten und Notaren.
Zum Anbieter →Geprüft am 02.08.2026Beglaubigung Expert
Online-Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer. Dokument hochladen, Sprachpaar wählen, online bezahlen, Lieferung als PDF meist innerhalb von 48 Stunden.
ab 35 € pro Seite (Stand 08/2026)
Zum Anbieter →Geprüft am 02.08.2026Lingidoo
Online-Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen in über 240 Sprachkombinationen durch gerichtlich vereidigte Übersetzer. Lieferung per E-Mail und auf Wunsch per Einschreiben, Express-Lieferung innerhalb von 6–24 Stunden gegen Aufpreis.
ab 46,95 € pro Dokument, Führerschein 30 €, Apostille-Übersetzung 20,60 € (Stand 08/2026)
Zum Anbieter →Geprüft am 02.08.2026TypeTime
Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer, u. a. für Zeugnisse, Urkunden und Verträge. Dokument über ein verschlüsseltes Formular hochladen und Angebot anfordern, zusätzlich ein eigener Apostille-Service.
Beglaubigungsgebühr 17,85 € brutto je Dokument zzgl. wortbasierter Übersetzungskosten, Apostille-Service ab 25 € netto (Stand 08/2026)
Zum Anbieter →Geprüft am 02.08.2026
Was es kostet und worauf du achten musst
Die Apostille bestätigt die Echtheit einer deutschen Urkunde für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind; für alle anderen Länder ist stattdessen eine Legalisation über das zuständige Konsulat nötig, meist nach einer deutschen Vorbeglaubigung. Zuständig ist je nach Urkunde eine andere Stelle: Personenstandsurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden laufen über die Landesbehörde des ausstellenden Bundeslands, Urkunden von Bundesbehörden über das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Für die Übersetzung selbst brauchst du in der Regel einen gerichtlich beeidigten oder ermächtigten Übersetzer – dessen Stempel verlangen die meisten Behörden im Zielland. Achte bei kommerziellen Anbietern auf den Liefertermin und darauf, ob der Preis pro Seite oder pro Wort berechnet wird, und plane die Apostille zeitlich vor der Übersetzung ein, falls beides benötigt wird.
