2.771 Euro Mindestlohn — und 3.325 für Qualifizierte
Der salaire social minimum liegt seit dem 1. Juni 2026 bei 2.771,33 Euro brutto im Monat für nicht qualifizierte Arbeitnehmer ab achtzehn Jahren und bei 3.325,59 Euro für qualifizierte.
Der Unterschied zwischen beiden Stufen ist erheblich — rund zwanzig Prozent —, und er hängt an einem formalen Qualifikationsnachweis. Für Zugezogene mit deutscher Berufsausbildung lohnt es sich deshalb, die Anerkennung früh zu klären.
Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von Geschlecht, Beruf und Betriebsgröße, und er ist für jeden Arbeitgeber auf luxemburgischem Gebiet verbindlich.
ITM — À combien s'élève la rémunération minimaleDie Anmeldung zur Sozialversicherung macht dein Arbeitgeber — prüf sie trotzdem
Die Anmeldung bei der Sozialversicherung übernimmt in Luxemburg der Arbeitgeber, mit dem Arbeitsbeginn. Das ist bequem und birgt ein Risiko.
Prüf spätestens zwei Wochen nach dem ersten Arbeitstag, ob sie erfolgt ist. Das Bestätigungsschreiben der CCSS ist der Nachweis, und ohne Anmeldung besteht kein Krankenversicherungsschutz.
Wenn nach zwei Wochen nichts gekommen ist, frag nach. Ein Versäumnis des Arbeitgebers wird an dieser Stelle zu deinem Problem, nicht zu seinem.
CCSS — Travailler dans le secteur privéSelbstständig heißt: erst Genehmigung, dann Tätigkeit
Fast jede selbstständige Tätigkeit braucht in Luxemburg eine autorisation d'établissement, und sie ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen.
Geprüft werden berufliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit. Das ist ein deutlich strengeres Verfahren als die deutsche Gewerbeanmeldung, die im Kern eine Mitteilung ist — und es dauert entsprechend länger.
Wer eine eingetragene Tätigkeit ausübt, meldet sich zusätzlich beim Handelsregister RCS an. Plan beides mit Vorlauf; es ist der Schritt, der eine Gründung in Luxemburg um Monate verzögern kann.
Guichet.lu — Autorisation d'établissementUnd für reglementierte Berufe brauchst du die Anerkennung vorher
Für reglementierte Berufe — Gesundheit, Recht, Bildung, Technik — ist die Anerkennung des ausländischen Ausbildungsnachweises vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.
Das betrifft mehr Berufe, als man annimmt, und es ist auch dann nötig, wenn beide Länder in der EU liegen: Die Anerkennung ist ein eigenes Verfahren, kein Automatismus.
Stell den Antrag, sobald der Umzug feststeht. Er entscheidet nicht nur über die Zulassung zum Beruf, sondern häufig auch über die Einstufung beim Mindestlohn.
Guichet.lu — Anerkennung ausländischer AusbildungsnachweiseAnstellung und Selbstständigkeit
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Luxemburg — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
A1-Bescheinigung prüfen (nur bei Entsendung, Auslandsauftrag oder Tätigkeit in zwei Staaten)
- Frist
- Vor Beginn der Auslandstätigkeit
- Zuständig
- Krankenkasse, ABV oder Rentenversicherungsträger — je nach Krankenversicherung
- Gebühr
- kostenlos
Sozialversicherung: Anmeldung beim CCSS durch den Arbeitgeber
- Frist
- Der Arbeitgeber übernimmt die Anmeldung mit dem Arbeitsbeginn. Prüfe spätestens zwei Wochen danach, ob sie erfolgt ist — das Bestätigungsschreiben der CCSS ist der Nachweis, und ohne Anmeldung besteht kein Krankenversicherungsschutz
- Zuständig
- Centre commun de la securite sociale (CCSS)
- Gebühr
- kostenlos
Lohnsteuerkarte (fiche de retenue d'impôt) beantragen
- Frist
- Kein eigener Antrag nötig: Die Karte kommt automatisch, im Schnitt binnen 30 Werktagen nach der CCSS-Anmeldung. Ist sie 30 Werktage nach dem ersten Arbeitstag nicht da, beim Steueramt RTS nachfragen und den Arbeitgeber informieren
- Zuständig
- Administration des contributions directes (ACD)
- Gebühr
- kostenlos
Impatriate-Regime (régime fiscal des impatriés) nutzen
- Frist
- Arbeitgeber-Meldung jährlich bis 31. Januar
- Zuständig
- Administration des contributions directes (ACD) / Arbeitgeber
- Gebühr
- kostenlos
Niederlassungsgenehmigung (autorisation d'établissement) beantragen
- Frist
- Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- Zuständig
- Ministère de l'Économie – Direction générale des classes moyennes
- Gebühr
- 50 €
Eintragung ins Handelsregister (RCS)
- Frist
- Bei Aufnahme der eingetragenen Tätigkeit
- Zuständig
- Luxembourg Business Registers (RCS)
- Gebühr
- variabel
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Der Auswanderungsplan für Luxemburg hat 47 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 25.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Luxemburg und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
