Erstens: Du nimmst dir zwei Wochen für die Anmeldung
Die déclaration d'arrivée ist binnen acht Tagen nach dem Bezug der Wohnung fällig — nicht binnen zwei Wochen wie in Deutschland.
Das ist mehr als eine Formalie: An der Anmeldung hängen Sozialversicherung, Steuerkarte und Bankkonto. Und die Sechs-Monats-Frist für die Fahrzeugzulassung beginnt ebenfalls mit ihr.
Buch den Gemeindetermin, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist. In Luxemburg-Stadt und den größeren Gemeinden gibt es Wartezeiten, und die acht Tage laufen unabhängig davon.
Guichet.lu — Anmeldung bei der GemeindeZweitens: Du prüfst nicht, ob dich der Arbeitgeber angemeldet hat
Die Anmeldung bei der Sozialversicherung übernimmt in Luxemburg der Arbeitgeber, mit dem Arbeitsbeginn. Das entlastet dich — und macht dich abhängig.
Prüf spätestens zwei Wochen nach dem ersten Arbeitstag, ob sie erfolgt ist. Das Bestätigungsschreiben der CCSS ist der Nachweis, und ohne Anmeldung besteht kein Krankenversicherungsschutz.
Das ist der Punkt, an dem ein Versäumnis des Arbeitgebers zu deinem Problem wird — nicht zu seinem. Frag nach, wenn nach zwei Wochen nichts gekommen ist.
CCSS — Travailler dans le secteur privéDrittens: Du lässt die sechs Monate für das Auto verstreichen
Guichet.lu formuliert es unmissverständlich: Das Fahrzeug muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung in Luxemburg zugelassen werden.
Gerechnet wird ab der Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde, nicht ab dem Tag, an dem du das Auto über die Grenze bringst. Und vor die Zulassung gehören die luxemburgische Haftpflichtversicherung und — falls erforderlich — die technische Kontrolle.
Sechs Monate klingen großzügig und vergehen im Umzugsjahr schnell. Setz dir die Frist in den Kalender, sobald die Gemeindeanmeldung erledigt ist.
Guichet.lu — Fahrzeug bei grenzüberschreitendem Umzug zulassenViertens: Du machst dich selbstständig ohne Niederlassungsgenehmigung
In Luxemburg braucht fast jede selbstständige Tätigkeit eine autorisation d'établissement — die Niederlassungsgenehmigung. Sie ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen, nicht danach.
Geprüft werden dabei berufliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit. Das ist ein deutlich strengeres Verfahren als die deutsche Gewerbeanmeldung, die im Kern eine Mitteilung ist.
Plan dafür Vorlauf ein und kläre früh, welche Qualifikationsnachweise für deine Tätigkeit verlangt werden. Es ist der Schritt, der eine Gründung in Luxemburg um Monate verzögern kann.
Guichet.lu — Autorisation d'établissementFünftens: Du meldest den Hund nicht innerhalb eines Monats
Wer mit einem Hund aus dem Ausland zuzieht, muss ihn binnen eines Monats nach dem Umzug bei der Gemeinde anmelden und die Hundesteuer zahlen.
Dieselbe Monatsfrist gilt bei einem späteren Wohnortwechsel innerhalb Luxemburgs — dann allerdings unter Vorlage der Empfangsbestätigung der bisherigen Gemeinde.
Das ist eine kleine Sache mit klarer Frist. Erledige sie beim selben Gemeindetermin wie die eigene Anmeldung, dann kann sie nicht untergehen.
Guichet.lu — Détention d'un chienDie Schritte, an denen es meistens hängt
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Luxemburg — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
Unbeschränkte Steuerpflicht durch Wohnsitz begründen (ACD)
- Frist
- Ab Begründung des Wohnsitzes in Luxemburg
- Zuständig
- Administration des contributions directes (ACD)
- Gebühr
- kostenlos
Declaration d'arrivee (Anmeldung) bei der Gemeinde
- Frist
- Innerhalb von 8 Tagen nach Bezug der Wohnung
- Zuständig
- Gemeindeverwaltung (administration communale / bureau de la population)
- Gebühr
- kostenlos
Niederlassungsgenehmigung (autorisation d'établissement) beantragen
- Frist
- Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- Zuständig
- Ministère de l'Économie – Direction générale des classes moyennes
- Gebühr
- 50 €
Betriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigen
- Frist
- Innerhalb eines Monats nach der Aufgabe (§ 138 Abs. 4 AO)
- Zuständig
- Bisher zuständiges Betriebsstätten- oder Wohnsitzfinanzamt
- Gebühr
- kostenlos
Krankenversicherung klären und E104 anfordern
- Frist
- Vor dem Wegzug klären; Mitgliedschaft endet mit Beginn der Versicherungspflicht in Luxemburg
- Zuständig
- Eigene Krankenkasse / GKV-Spitzenverband, DVKA
- Gebühr
- kostenlos
Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden
- Frist
- Innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug (frühestens 1 Woche davor)
- Zuständig
- Einwohnermeldeamt / Bürgeramt der bisherigen Gemeinde
- Gebühr
- kostenlos
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Der Auswanderungsplan für Luxemburg hat 47 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 25.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Luxemburg und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
