Vierzehn Gehälter, zwei davon fast steuerfrei
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in Österreich kollektivvertraglich fast überall vereinbart. Und das Steuerrecht behandelt sie eigens: Die ersten 620 Euro dieser Sonderzahlungen sind steuerfrei, die nächsten 24.380 Euro werden mit sechs Prozent besteuert.
Das ist der Grund, warum ein österreichisches Monatsbrutto niedriger aussehen kann als ein deutsches und am Jahresende trotzdem mehr übrig bleibt.
Wer ein Angebot vergleicht, rechnet also mit vierzehn und nicht mit zwölf — und mit dem niedrigen Satz auf die beiden zusätzlichen.
RIS — § 67 EStG 1988, Sonstige BezügeDie Arbeiterkammer bekommst du dazu, ohne zu fragen
Wer angestellt arbeitet, ist automatisch Mitglied. Freiwilliger Beitritt oder Austritt sind gesetzlich nicht vorgesehen und daher nicht möglich — so steht es bei der Kammer selbst. Die Umlage beträgt 0,5 Prozent und wird mit den Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen.
Für Zugezogene ist das eher Vorteil als Kosten: Die AK berät kostenlos zu Arbeitsvertrag, Kündigung, Lohnabrechnung und Kollektivvertrag — genau den Dingen, bei denen man als Neuer im System unsicher ist.
Es gibt in Deutschland nichts Vergleichbares. Nutze es im ersten Jahr.
Arbeiterkammer — MitgliedschaftKollektivverträge regeln mehr, als du erwartest
Anders als in Deutschland deckt die Kollektivvertragsbindung in Österreich fast die gesamte Privatwirtschaft ab. Für jede Branche gibt es Mindestlöhne, Gehaltsstufen nach Berufsjahren, Zulagen und eben das 13. und 14. Gehalt.
Das heißt für dich: Dein Gehalt ist selten reine Verhandlungssache. Es gibt eine Einstufung, und die kannst du nachlesen, bevor du verhandelst.
Die Arbeiterkammer sagt dir, welcher Kollektivvertrag für dich gilt und in welche Stufe du gehörst. Das ist der nützlichste Anruf deines ersten Monats.
Anstellung und Selbstständigkeit
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Österreich — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
A1-Bescheinigung prüfen (nur bei Entsendung, Auslandsauftrag oder Tätigkeit in zwei Staaten)
- Frist
- Vor Beginn der Auslandstätigkeit
- Zuständig
- Krankenkasse, ABV oder Rentenversicherungsträger — je nach Krankenversicherung
- Gebühr
- kostenlos
Krankenversicherung und e-card (ÖGK)
- Frist
- Mit Beginn der Erwerbstätigkeit (Anmeldung durch Dienstgeber vor Arbeitsantritt)
- Zuständig
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK); Selbstständige: SVS
- Gebühr
- 25 €
Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich, Formular L1)
- Frist
- Pflicht: 30.04. (Papier) bzw. 30.06. des Folgejahres (FinanzOnline); freiwillig: 5 Jahre rückwirkend
- Zuständig
- Finanzamt Österreich / FinanzOnline
- Gebühr
- kostenlos
Einkommensteuererklärung für Selbstständige (E1/E1a)
- Frist
- 30.04. (Papier) bzw. 30.06. des Folgejahres (FinanzOnline); mit Steuerberater länger
- Zuständig
- Finanzamt Österreich / FinanzOnline
- Gebühr
- kostenlos
Gewerbe anmelden (GISA) oder Neue Selbstständigkeit
- Frist
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
- Zuständig
- GISA / Bezirksverwaltungsbehörde (Gewerbebehörde)
- Gebühr
- kostenlos
Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) anmelden
- Frist
- Bei Gewerbeanmeldung automatisch. Neue Selbstständige: Versicherungsgrenze 6.613,20 Euro (2026): sofortiger Schutz per Überschreitungserklärung — ohne sie stellt die SVS die Pflicht erst nach Einlangen des Einkommensteuerbescheids fest und schreibt die Beiträge rückwirkend vor.
- Zuständig
- SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen)
- Gebühr
- kostenlos
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Der Auswanderungsplan für Österreich hat 51 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Österreich und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
