Ein Monat, und die Uhr lässt sich nicht anhalten
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und das Auto dauerhaft nutzt, darf es nach dem Kraftfahrgesetz nur einen Monat ab erster Einbringung mit ausländischem Kennzeichen fahren. Bei glaubhaft gemachter Verzögerung kommt ein weiterer Monat dazu.
Der Satz, den man sich merken muss: Auslandsfahrten unterbrechen die Frist nicht. Ein Wochenende in München setzt den Zähler nicht zurück.
Das ist deutlich kürzer als in Portugal oder der Schweiz — und der Grund, warum die Zulassung in Österreich zu den ersten Dingen gehört, nicht zu den letzten.
Bundesministerium für Finanzen — NormverbrauchsabgabeDie NoVA berechnest du selbst — und zahlst sie vor der Zulassung
Bei der erstmaligen Zulassung in Österreich fällt die Normverbrauchsabgabe an, auch bei einem Gebrauchtwagen. Sie richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß, und du berechnest und meldest sie selbst beim Finanzamt.
Bei sparsamen Fahrzeugen ist der Betrag überschaubar, bei großen Motoren wird er schnell vierstellig. Das ist die Zahl, die vor dem Umzug in die Rechnung gehört — nicht danach.
Rechne sie durch, bevor du entscheidest, ob das Auto überhaupt mitkommt. Bei älteren Fahrzeugen mit hohem Verbrauch lohnt sich der Verkauf in Deutschland oft mehr.
Bundesministerium für Finanzen — NormverbrauchsabgabeUnd dann das Pickerl
Ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug braucht die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a — das Pickerl, das österreichische Gegenstück zum TÜV. Es muss vor der Zulassung vorliegen.
Durchgeführt wird es von ermächtigten Prüfstellen: Werkstätten, ÖAMTC, ARBÖ. Es kostet rund 60 Euro und dauert eine gute Stunde.
Besorge außerdem das COC-Papier deines Fahrzeugs, bevor der Umzug losgeht. Fehlt es, wird eine Einzelgenehmigung nötig, und die Nachbestellung beim Hersteller dauert Wochen.
oesterreich.gv.at — Wiederkehrende Begutachtung (Pickerl)Fahrzeug und Führerschein
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Österreich — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
COC-Papier und Fahrzeugpapiere vor dem Umzug sichern
- Frist
- Vor dem Umzug erledigen (COC-Nachbestellung kann mehrere Wochen dauern)
- Zuständig
- Fahrzeughersteller (COC-Nachbestellung)
- Gebühr
- kostenlos
NoVA (Normverbrauchsabgabe) selbst berechnen und ans Finanzamt zahlen
- Frist
- Vor der Zulassung. Das Fahrzeug darf nach § 82 Abs. 8 KFG nur einen Monat ab erster Einbringung mit ausländischem Kennzeichen gefahren werden; bei glaubhaft gemachter Verzögerung einen weiteren Monat. Auslandsfahrten unterbrechen die Frist nicht.
- Zuständig
- Finanzamt Österreich (Bundesministerium für Finanzen)
- Gebühr
- kostenlos
Pickerl (§57a-Begutachtung) sicherstellen
- Frist
- Vor der Zulassung
- Zuständig
- Ermächtigte §57a-Prüfstelle (Werkstatt, ÖAMTC, ARBÖ)
- Gebühr
- 60 €
Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden
- Frist
- Innerhalb eines Monats nach Wohnsitzbegründung (§ 82 Abs. 8 KFG, siehe NoVA-Schritt)
- Zuständig
- Zulassungsstelle (bei Kfz-Versicherung)
- Gebühr
- 137 €
Deutscher EU-Führerschein bleibt gültig (kein Pflicht-Umtausch)
- Frist
- Keine Frist (Ausnahme Klassen C/D: längstens 5 Jahre)
- Zuständig
- Keine Behörde nötig (Anerkennung automatisch)
- Gebühr
- kostenlos
Optional: Führerschein freiwillig auf österreichisches Dokument umschreiben
- Frist
- Freiwillig ohne Frist; Klassen C/D verpflichtend spätestens nach 5 Jahren
- Zuständig
- Führerscheinbehörde (Landespolizeidirektion / Bezirksverwaltungsbehörde)
- Gebühr
- 90 €
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Der Auswanderungsplan für Österreich hat 51 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Österreich und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
