Die Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht musst du beantragen
Grundsätzlich muss sich jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz innerhalb von drei Monaten krankenversichern. Wer ausschließlich eine deutsche Rente bezieht, hat aber ein Wahlrecht: Er kann in der deutschen Krankenversicherung bleiben und sich von der Schweizer Pflicht befreien lassen.
Entscheidend ist die Frist — die Befreiung muss innerhalb derselben drei Monate beantragt werden. Wer sie verpasst, ist in der Schweiz versichert und zahlt dort Prämien, während in Deutschland weiter Beiträge laufen.
Das ist der teuerste vermeidbare Fehler dieses Landes, und er passiert leise: Man merkt ihn erst an der Rechnung.
Bundesamt für Gesundheit — VersicherungspflichtDas S1-Formular ist die Gegenseite derselben Entscheidung
Wenn du dich für den deutschen Weg entscheidest, stellt deine Krankenkasse das Formular S1 aus. Damit bleibt Deutschland Kostenträger, und du wirst in der Schweiz behandelt wie ein dort Versicherter.
Lass dir von deiner Kasse vor dem Umzug schriftlich bestätigen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Die zwei Bedingungen sind: Du beziehst eine deutsche Rente, und du hast in der Schweiz keinen eigenen Leistungsanspruch — weder aus Arbeit noch aus einer Schweizer Rente.
Und der Satz, den man sich merken sollte: Kündige die deutsche Kasse nicht. Das S1 ist deine Versicherung.
DVKA — Rentner im AuslandWarum es sich trotzdem lohnt
Die Schweiz ist teuer, und für Rentner ohne Schweizer Erwerbsbiografie rechnet sie sich nicht über das Geld. Sie rechnet sich über etwas anderes: über einen öffentlichen Verkehr, der auch das letzte Bergdorf im Halbstundentakt bedient, über medizinische Versorgung auf höchstem Niveau, über Sicherheit und über Landschaft vor der Haustür.
Wer in Deutschland nahe der Grenze wohnt und Familie dort hat, findet zusätzlich etwas, das kein anderes Auswanderungsziel bietet: Man ist in zwei Stunden zurück.
Das ist der ehrliche Grund, aus dem die meisten deutschen Rentner in die Schweiz ziehen — nicht der Steuersatz.
Was im Ruhestand zusätzlich anfällt
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für die Schweiz — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
S1-Formular bei der Krankenkasse beantragen (Rentner)
- Frist
- Vor dem Umzug beantragen und im Wohnstaat registrieren lassen
- Zuständig
- Eigene gesetzliche Krankenkasse (Koordination: DVKA)
- Gebühr
- kostenlos
Doppelversicherung vermeiden: KVG-Befreiung als Rentner beantragen
- Frist
- So früh wie möglich nach der Wohnsitznahme — die Kantone behandeln Gesuche nicht rückwirkend; eine amtliche Tagesfrist für das Befreiungsgesuch nennt der Bund nicht
- Zuständig
- Kantonale Stelle für die Versicherungspflicht (KVG)
- Gebühr
- kostenlos
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Der Auswanderungsplan für die Schweiz hat 49 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für die Schweiz und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
