Als Übersiedlungsgut ist das Auto zollfrei
Das Fahrzeug muss beim ersten Grenzübertritt an einem besetzten Zollamt angemeldet werden, während der Öffnungszeiten. Als Übersiedlungsgut ist es abgabenfrei, wenn du es vor der Einreise bereits genutzt hast und weiter nutzen wirst.
Dabei wird das Formular 13.20A ausgestellt — heb es auf, du brauchst es später beim Strassenverkehrsamt.
Wie beim Haustier gilt: Route und Ankunftszeit nach den Öffnungszeiten des Zollamts planen. Ein unbesetzter Übergang macht aus einer Formalität ein Problem.
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit — Fahrzeuge als ÜbersiedlungsgutDann die MFK — der Schweizer TÜV mit anderem Anspruch
Importfahrzeuge müssen die Motorfahrzeugkontrolle bestehen, bevor das kantonale Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis ausstellt. Als Übersiedlungsgut hast du dafür in der Regel ein Jahr nach der Wohnsitznahme.
Die MFK ist gründlicher als der deutsche TÜV, und sie prüft auch Dinge, die in Deutschland durchgehen. Bei älteren Fahrzeugen lohnt eine ehrliche Rechnung: Nachbesserung plus Prüfung plus Zulassung gegen den Wert des Autos.
Die Fristen unterscheiden sich je nach Kanton. Frag beim Strassenverkehrsamt deines Kantons nach, statt dich auf eine Faustregel zu verlassen.
ch.ch — FahrzeugprüfungDer Führerschein muss umgetauscht werden — binnen zwölf Monaten
Anders als innerhalb der EU gilt dein deutscher Führerschein in der Schweiz nicht unbefristet. Ab dem Einreisedatum hast du zwölf Monate Zeit für den Umtausch in einen Schweizer Führerausweis. Danach ist Fahren ohne Umtausch nicht mehr erlaubt.
Das Gesuch stellst du beim kantonalen Strassenverkehrsamt, sinnvollerweise rund einen Monat vor Fristende — die Bearbeitung dauert.
Es ist ein Termin, ein Formular und eine Gebühr. Der Fehler liegt nie im Verfahren, sondern im Vergessen.
Kanton Zürich — Ausländischer FührerausweisFahrzeug und Führerschein
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für die Schweiz — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
Fahrzeug verzollen (Übersiedlungsgut) beim BAZG
- Frist
- Verzollung beim ersten Grenzübertritt; Formular 13.20A wird dabei ausgestellt
- Zuständig
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
- Gebühr
- 21 €
Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen
- Frist
- vor der Zulassung; eVN muss beim Strassenverkehrsamt vorliegen
- Zuständig
- Private Versicherungsgesellschaft (Meldung an kantonales Strassenverkehrsamt)
- Gebühr
- kostenlos
Fahrzeugprüfung (MFK) und Zulassung beim Strassenverkehrsamt
- Frist
- innerhalb 1 Jahr nach Wohnsitznahme (Übersiedlungsgut)
- Zuständig
- Kantonales Strassenverkehrsamt (Motorfahrzeugkontrolle)
- Gebühr
- 265 €
Deutschen Führerschein in Schweizer Führerausweis umtauschen
- Frist
- innerhalb 12 Monaten nach Einreise (Gesuch ca. 1 Monat vorher stellen)
- Zuständig
- Kantonales Strassenverkehrsamt
- Gebühr
- 160 €
Auf dieser Seite steht ein Ausschnitt
Der Auswanderungsplan für die Schweiz hat 49 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für die Schweiz und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
