AuswanderungsCheck

Auto mitnehmen in die Schweiz: Zulassung und Führerschein

Das Auto darfst du abgabenfrei mitnehmen — wenn du es vorher lange genug hattest und beim richtigen Zollamt einreist. Danach hast du ein Jahr Zeit für die Zulassung und zwölf Monate für den Führerschein.

Lesezeit
2 Min.
Amtliche Quellen
3
Zuletzt geprüft
24. August 2026

Als Übersiedlungsgut ist das Auto zollfrei

Das Fahrzeug muss beim ersten Grenzübertritt an einem besetzten Zollamt angemeldet werden, während der Öffnungszeiten. Als Übersiedlungsgut ist es abgabenfrei, wenn du es vor der Einreise bereits genutzt hast und weiter nutzen wirst.

Dabei wird das Formular 13.20A ausgestellt — heb es auf, du brauchst es später beim Strassenverkehrsamt.

Wie beim Haustier gilt: Route und Ankunftszeit nach den Öffnungszeiten des Zollamts planen. Ein unbesetzter Übergang macht aus einer Formalität ein Problem.

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit — Fahrzeuge als Übersiedlungsgut

Dann die MFK — der Schweizer TÜV mit anderem Anspruch

Importfahrzeuge müssen die Motorfahrzeugkontrolle bestehen, bevor das kantonale Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis ausstellt. Als Übersiedlungsgut hast du dafür in der Regel ein Jahr nach der Wohnsitznahme.

Die MFK ist gründlicher als der deutsche TÜV, und sie prüft auch Dinge, die in Deutschland durchgehen. Bei älteren Fahrzeugen lohnt eine ehrliche Rechnung: Nachbesserung plus Prüfung plus Zulassung gegen den Wert des Autos.

Die Fristen unterscheiden sich je nach Kanton. Frag beim Strassenverkehrsamt deines Kantons nach, statt dich auf eine Faustregel zu verlassen.

ch.ch — Fahrzeugprüfung

Der Führerschein muss umgetauscht werden — binnen zwölf Monaten

Anders als innerhalb der EU gilt dein deutscher Führerschein in der Schweiz nicht unbefristet. Ab dem Einreisedatum hast du zwölf Monate Zeit für den Umtausch in einen Schweizer Führerausweis. Danach ist Fahren ohne Umtausch nicht mehr erlaubt.

Das Gesuch stellst du beim kantonalen Strassenverkehrsamt, sinnvollerweise rund einen Monat vor Fristende — die Bearbeitung dauert.

Es ist ein Termin, ein Formular und eine Gebühr. Der Fehler liegt nie im Verfahren, sondern im Vergessen.

Kanton Zürich — Ausländischer Führerausweis

Fahrzeug und Führerschein

Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für die Schweiz — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.

  • Fahrzeug verzollen (Übersiedlungsgut) beim BAZG

    Frist
    Verzollung beim ersten Grenzübertritt; Formular 13.20A wird dabei ausgestellt
    Zuständig
    Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
    Gebühr
    21 €
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  • Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen

    Frist
    vor der Zulassung; eVN muss beim Strassenverkehrsamt vorliegen
    Zuständig
    Private Versicherungsgesellschaft (Meldung an kantonales Strassenverkehrsamt)
    Gebühr
    kostenlos
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  • Fahrzeugprüfung (MFK) und Zulassung beim Strassenverkehrsamt

    Frist
    innerhalb 1 Jahr nach Wohnsitznahme (Übersiedlungsgut)
    Zuständig
    Kantonales Strassenverkehrsamt (Motorfahrzeugkontrolle)
    Gebühr
    265 €
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  • Deutschen Führerschein in Schweizer Führerausweis umtauschen

    Frist
    innerhalb 12 Monaten nach Einreise (Gesuch ca. 1 Monat vorher stellen)
    Zuständig
    Kantonales Strassenverkehrsamt
    Gebühr
    160 €
    Quelle ansehen →

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Der Auswanderungsplan für die Schweiz hat 49 Aufgaben.

Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.

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Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für die Schweiz und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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