AuswanderungsCheck

Arbeiten in der Schweiz: Was Deutsche wissen müssen

In der Schweiz entscheidet dein Arbeitsvertrag über deine Aufenthaltsbewilligung — nicht umgekehrt. Wer das weiß, versteht das ganze System in zwei Sätzen.

Lesezeit
1 Min.
Amtliche Quellen
3
Zuletzt geprüft
24. August 2026

B oder L entscheidet sich an der Vertragsdauer

Als Arbeitnehmer aus der EU bekommst du die Bewilligung nicht nach Verhandlung, sondern nach Vertragsdauer. Ein unbefristeter Vertrag oder einer über mindestens 365 Tage führt zur Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA. Kürzere Verträge führen zur Kurzaufenthaltsbewilligung L.

Das ist ein sehr berechenbares System: Es gibt nichts zu erklären und nichts zu begründen. Der Vertrag entscheidet.

Angemeldet wird bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde, vor dem ersten Arbeitstag.

Staatssekretariat für Migration — Ausweis B EU/EFTA

Selbstständig heißt: Du musst dich selbst tragen können

Als Selbstständigerwerbender bekommst du die Bewilligung nicht über einen Arbeitsvertrag, sondern über den Nachweis, dass deine Tätigkeit dich und deine Angehörigen tatsächlich ernährt. Anzumelden ist das innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise.

Das ist die höhere Hürde, und sie ist ehrlich gemeint: Die Schweiz möchte keine Selbstständigkeit sehen, die nach einem Jahr Sozialhilfe braucht.

Wer belastbare Zahlen mitbringt — Verträge, Auftragslage, Rücklagen —, kommt durch. Wer eine Idee mitbringt, sollte sie vorher rechnen.

Staatssekretariat für Migration — Ausweis B EU/EFTA

Die A1-Bescheinigung ist nicht für den Umzug da

Ein Missverständnis, das sich hartnäckig hält: Die A1 belegt, dass jemand weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt — bei Entsendung, bei vorübergehender Tätigkeit, bei Arbeit in mehreren Staaten. Höchstens 24 Monate.

Wer dauerhaft in die Schweiz zieht und dort arbeitet, unterliegt Schweizer Recht. Eine A1 wäre dafür das falsche Papier.

Was du stattdessen brauchst, ist die Bescheinigung E104 über deine deutschen Vorversicherungszeiten. Fordere sie an, bevor du die deutsche Kasse verlässt.

Deutsche Rentenversicherung — A1-Bescheinigung

Anstellung und Selbstständigkeit

Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für die Schweiz — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.

  • A1-Bescheinigung prüfen (nur bei Entsendung, Auslandsauftrag oder Tätigkeit in zwei Staaten)

    Frist
    Vor Beginn der Auslandstätigkeit
    Zuständig
    Krankenkasse, ABV oder Rentenversicherungsträger — je nach Krankenversicherung
    Gebühr
    kostenlos
    Quelle ansehen →
  • Arbeitsverhältnis nachweisen: B oder L entscheidet sich am Vertrag

    Frist
    Vor dem ersten Arbeitstag
    Zuständig
    Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde / kantonales Migrationsamt
    Gebühr
    kostenlos
    Quelle ansehen →
  • Selbstständigkeit als existenzsichernd nachweisen

    Frist
    Innerhalb 14 Tagen nach Einreise
    Zuständig
    Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde / kantonales Migrationsamt
    Gebühr
    kostenlos
    Quelle ansehen →
  • Bei Jobverlust: sechs Monate Stellensuche sichern

    Frist
    Unverzüglich nach dem Stellenverlust; Stellensuche bis 6 Monate
    Zuständig
    Kantonales Migrationsamt
    Gebühr
    kostenlos
    Quelle ansehen →
  • Quellensteuer bei Bewilligung B (Angestellte)

    Frist
    Laufend ab Stellenantritt; Tarifkorrekturen bis 31. März des Folgejahres
    Zuständig
    Kantonale Steuerverwaltung (Arbeitgeber als Schuldner der steuerbaren Leistung)
    Gebühr
    kostenlos
    Quelle ansehen →
  • Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) ab CHF 120000

    Frist
    Antrag bis 31. März des auf die Fälligkeit folgenden Jahres
    Zuständig
    Kantonale Steuerverwaltung
    Gebühr
    kostenlos
    Quelle ansehen →

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Der Auswanderungsplan für die Schweiz hat 49 Aufgaben.

Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.

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Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für die Schweiz und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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