Als Rentner läufst du nicht über PUMa, sondern über das S1
Wer als Rentner aus dem deutschen System nach Frankreich zieht und dort nicht arbeitet, versichert sich nicht über die normale Beitragslogik der protection universelle maladie, sondern über das portable Dokument S1.
Das heißt konkret: Die drei Monate Wartezeit, die für andere Zuzügler gelten, betreffen dich nicht. Deutschland bleibt Kostenträger, und du wirst in Frankreich behandelt wie ein französischer Versicherter.
Beantrage das S1 vor dem Umzug bei deinem Rentenversicherungsträger und reiche es zeitnah bei der CPAM deines Wohnorts ein. Danach kommt die carte Vitale.
CLEISS — Rentner aus EU/EWR in FrankreichDie gesetzliche Rente hat eine eigene Regel
Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen von 1959 regelt in seiner heutigen Fassung, wer welche Altersbezüge besteuert — und für Renten aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung gilt eine Sonderregel.
Betriebsrenten und Beamtenpensionen werden davon abweichend behandelt. Zwei Nachbarn mit gleicher Rentenhöhe können also unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, woher die Rente kommt.
Auf deutscher Seite ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig, auf französischer die DGFiP. Angegeben wird die Rente jährlich in der französischen Erklärung — die du ohnehin abgeben musst.
Deutsche Botschaft Paris — Renten und SteuernWarum Frankreich für den Ruhestand so gut funktioniert
Die medizinische Versorgung ist dicht und gut, auch auf dem Land. Der Hausarzt ist der Dreh- und Angelpunkt, die Wege sind kurz, und die Erstattung läuft über die carte Vitale automatisch.
Dazu kommt eine Infrastruktur, die auf ältere Menschen eingestellt ist: Märkte in jedem Ort, ein Vereinsleben, das funktioniert, und eine Esskultur, die man mit siebzig nicht weniger genießt als mit dreißig.
Und die Nähe: Von Elsass, Lothringen oder Burgund ist man in wenigen Stunden zurück in Deutschland. Für Menschen mit Familie dort ist das oft das entscheidende Argument.
Was im Ruhestand zusätzlich anfällt
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Frankreich — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
S1-Formular bei der Krankenkasse beantragen (Rentner)
- Frist
- Vor dem Umzug beantragen und im Wohnstaat registrieren lassen
- Zuständig
- Eigene gesetzliche Krankenkasse (Koordination: DVKA)
- Gebühr
- kostenlos
Krankenversicherung für Rentner mit Formular S1
- Frist
- Keine feste Frist; S1 vor dem Umzug anfordern und zeitnah bei der CPAM einreichen
- Zuständig
- CPAM des Wohnorts (Registrierung) / CLEISS (Beratung); Ausstellung durch deutschen Rententräger
- Gebühr
- kostenlos
Deutsche Renten nach DBA korrekt zuordnen (Sonderregel gesetzliche Rente)
- Frist
- Ab Wohnsitzverlegung; Angabe jährlich in der französischen Steuererklärung
- Zuständig
- Frankreich: DGFiP; Deutschland: Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland (Neubrandenburg)
- Gebühr
- kostenlos
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Der Auswanderungsplan für Frankreich hat 45 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Frankreich und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
