Die Sozialversicherungsnummer ist der Anfang von allem
Der numéro de sécurité sociale ist in Frankreich das, was anderswo die Steuernummer ist: Ohne ihn kein Arbeitsvertrag, keine carte Vitale, keine Erstattung beim Arzt.
Beantragt wird er über die CPAM, mit Geburtsurkunde, Ausweis und dem allgegenwärtigen justificatif de domicile. Die Bearbeitung dauert Wochen, manchmal Monate — das ist der Teil, für den man Geduld braucht.
In der Zwischenzeit bekommst du eine vorläufige Nummer, mit der ein Arbeitsverhältnis möglich ist. Frag ausdrücklich danach, wenn es dauert.
CLEISS — Sozialversicherung in FrankreichAls Selbstständiger ist der Einstieg bemerkenswert einfach
Frankreich hat mit dem Status des micro-entrepreneur einen der einfachsten Wege in die Selbstständigkeit in Europa geschaffen: Anmeldung online, vereinfachte Buchführung, Abgaben als Prozentsatz vom tatsächlichen Umsatz — kein Umsatz, keine Abgaben.
Es gibt Umsatzgrenzen, und sie unterscheiden sich nach Art der Tätigkeit. Sie ändern sich zudem regelmäßig, weshalb hier keine Zahl steht: Wer sich auf einen Forumsbeitrag verlässt, plant auf einer alten Grenze.
Das ist der Grund, warum so viele Zugezogene in Frankreich mit einer kleinen Selbstständigkeit anfangen. Der Einstieg kostet fast nichts.
Und die deutsche Seite: A1 ist nicht das Papier, das du brauchst
Die A1-Bescheinigung gilt für Entsendungen und vorübergehende Tätigkeiten, höchstens 24 Monate. Wer dauerhaft nach Frankreich zieht und dort arbeitet, unterliegt französischem Recht.
Was du brauchst, ist die Bescheinigung E104 über deine deutschen Vorversicherungszeiten. Ohne sie lassen sich deutsche Versicherungsjahre in Frankreich nicht anrechnen.
Fordere sie an, bevor du die deutsche Kasse verlässt — aus Frankreich heraus dauert es deutlich länger.
Deutsche Rentenversicherung — A1-BescheinigungAnstellung und Selbstständigkeit
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Frankreich — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
A1-Bescheinigung prüfen (nur bei Entsendung, Auslandsauftrag oder Tätigkeit in zwei Staaten)
- Frist
- Vor Beginn der Auslandstätigkeit
- Zuständig
- Krankenkasse, ABV oder Rentenversicherungsträger — je nach Krankenversicherung
- Gebühr
- kostenlos
Régime des impatriés prüfen (Art. 155 B CGI) - nur für Entsandte/Angeworbene
- Frist
- Ab Dienstantritt in Frankreich; Geltendmachung jährlich in der Steuererklärung, längstens bis 31.12. des 8. Jahres nach Dienstantritt
- Zuständig
- Direction générale des Finances publiques (DGFiP)
- Gebühr
- kostenlos
Selbstständigkeit anmelden: micro-entrepreneur bei der URSSAF
- Frist
- Anmeldung spätestens zum Tätigkeitsbeginn; danach Umsatzmeldung monatlich oder vierteljährlich
- Zuständig
- URSSAF (Sozialabgaben) / Guichet unique INPI (Registrierung)
- Gebühr
- kostenlos
Auf dieser Seite steht ein Ausschnitt
Der Auswanderungsplan für Frankreich hat 45 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Frankreich und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
