Es gibt kein Melderegister — dafür den justificatif de domicile
Der Gang, mit dem in Deutschland alles anfängt, entfällt in Frankreich ersatzlos. Es gibt keine Meldepflicht und kein zentrales Einwohnerregister.
An seine Stelle tritt der justificatif de domicile: ein Nachweis, dass du dort wohnst, wo du behauptest. Akzeptiert werden Strom-, Gas- oder Wasserrechnung, der Mietvertrag, manchmal eine attestation d'hébergement des Gastgebers.
Deshalb ist der erste praktische Schritt nach dem Einzug nicht ein Amt, sondern der Stromvertrag. Ohne ihn bekommst du weder Bankkonto noch Krankenversicherung noch Schulplatz — und niemand sagt dir das vorher.
Service-Public — Est-on obligé d'avoir une carte d'identité ?Auf die Krankenversicherung wartest du drei Monate
Wer in Frankreich arbeitet, ist ab Annahme des Antrags versichert. Wer nicht arbeitet, wartet: Nach der Ankunft vergehen drei Monate, bevor die Rechte aus der protection universelle maladie überhaupt entstehen.
Und sie bleiben nur bestehen, solange du mindestens sechs Monate im Jahr in Frankreich lebst — das wird nachgeprüft.
Für die drei Monate dazwischen brauchst du eine Lösung: die europäische Krankenversicherungskarte reicht für Notfälle, nicht für einen Wohnsitz. Klär das mit deiner deutschen Kasse, bevor du fährst.
Service-Public — Qu'est-ce que la protection universelle maladie ?Jeder gibt eine Steuererklärung ab — auch ohne Einkommen
Wer in Frankreich wohnt oder dort seinen steuerlichen Wohnsitz hat, muss seine Einkünfte erklären. Jedes Jahr, ausdrücklich auch dann, wenn man nur geringe oder gar keine Einnahmen hatte.
Das ist nicht Schikane, sondern der Schlüssel: An der Erklärung hängen Wohngeld, Kinderbetreuungszuschüsse, Steuergutschriften und der avis d'imposition — ein Dokument, das man in Frankreich ständig vorlegen muss.
Wer die erste Erklärung überspringt, weil er ja nichts verdient hat, fehlt im System und merkt es beim ersten Antrag.
Service-Public — Déclaration de revenusUnd wenn keine Bank dich will, bestimmt die Zentralbank eine
Ein Konto ist in Frankreich ein Recht, kein Angebot. Wer in Frankreich wohnt und abgelehnt wird, wendet sich an die Banque de France — die benennt daraufhin ein Institut, und das muss das Konto binnen drei Werktagen nach Eingang der Unterlagen eröffnen, mit den gesetzlich festgelegten Basisleistungen.
Die Benennung gilt sechs Monate. Für Zugezogene ohne französische Historie ist das der Notausgang, den es in Deutschland so nicht gibt.
Man braucht ihn selten. Aber es beruhigt zu wissen, dass es ihn gibt.
Légifrance — Code monétaire et financier, Art. L312-1Und das Amtliche: die ersten Schritte
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Frankreich — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
Personenstandsurkunden mit mehrsprachigem Formular beschaffen
- Frist
- Vor dem Umzug erledigen — keine gesetzliche Frist
- Zuständig
- Standesamt des Geburts-/Heiratsortes
- Gebühr
- 24 €
Führungszeugnis beantragen
- Frist
- Kein gesetzlicher Termin — aber vor der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt beantragen
- Zuständig
- Bundesamt für Justiz (BfJ), Bonn / örtliches Bürgeramt
- Gebühr
- 26 €
Krankenversicherung klären und E104 anfordern
- Frist
- Vor dem Wegzug klären; Mitgliedschaft endet mit Beginn der Versicherungspflicht in Frankreich
- Zuständig
- Eigene Krankenkasse / GKV-Spitzenverband, DVKA
- Gebühr
- kostenlos
Rentenansprüche klären und Auslandsanschrift melden
- Frist
- Spätestens zwei Monate vor dem Umzug beim Renten Service melden
- Zuständig
- Renten Service der Deutschen Post AG / Deutsche Rentenversicherung
- Gebühr
- kostenlos
Finanzamt informieren und Steuerpflicht klären
- Frist
- Wegzug sofort anzeigen; letzte Steuererklärung bis 31.07. des Folgejahres, mit Steuerberater bis Ende Februar des zweiten Folgejahres
- Zuständig
- Bisher zuständiges Wohnsitz-Finanzamt
- Gebühr
- kostenlos
Bankkonten und Depot auf Auslandswohnsitz umstellen
- Frist
- Vor bzw. unmittelbar nach dem Wegzug
- Zuständig
- Kreditinstitut / Broker
- Gebühr
- kostenlos
Auf dieser Seite steht ein Ausschnitt
Der Auswanderungsplan für Frankreich hat 45 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Frankreich und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
