Nach 30 Tagen ist Schluss — beim Umzug nach 60
Ein Fahrzeug muss in Spanien innerhalb von 30 Tagen zugelassen werden, gerechnet ab dem Beginn der Nutzung im Land. Wer wegen eines Wohnsitzwechsels nach Spanien zieht, hat 60 Tage — allerdings nur, wenn die dafür vorgesehene Steuerbefreiung greift.
Das ist die Frist, die im ersten Sommer am häufigsten verstreicht, weil sie so früh liegt und so leise anfängt. Sie beginnt nicht mit dem Ummelden, nicht mit dem Mietvertrag, sondern mit dem Tag, an dem du das Auto hier benutzt.
Die Zulassung selbst läuft über die Provinzstelle der DGT, mit technischer Prüfung (ITV), Steuerformular und Gebühren. Ein bis zwei Wochen, wenn die Papiere vollständig sind.
Agencia Tributaria — Frist für die ErstzulassungAus der EU kommt das Auto ohne Zoll und ohne Einfuhrsteuer
Weil Deutschland und Spanien im selben Binnenmarkt liegen, gibt es beim Umzug weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer auf dein Fahrzeug. Was bleibt, ist die spanische Zulassungssteuer — und für sie gibt es beim Wohnsitzwechsel eine Befreiung, die man beantragen muss.
Beantragt wird sie mit dem passenden Formular bei der Agencia Tributaria, bevor die DGT das Kennzeichen ausgibt. Wer den Antrag vergisst, zahlt eine Steuer, die er nicht hätte zahlen müssen — zurückholen ist mühsam.
Die DGT beschreibt den kompletten Ablauf für Fahrzeuge aus der EU auf einer eigenen Seite. Sie ist der beste Ausgangspunkt, weil sie die Reihenfolge nennt.
DGT — Ein Fahrzeug aus der EU zulassenDer Führerschein darf bleiben — die Adresse nicht
Dein deutscher EU-Führerschein gilt in Spanien weiter, du musst ihn nicht umtauschen. Was du kannst: ihn freiwillig in einen spanischen tauschen, was den Alltag mit spanischen Behörden etwas glättet.
Was du musst, wenn du in Spanien wohnst und dort ein Fahrzeug hältst: dafür sorgen, dass deine Adresse bei der DGT stimmt. An ihr hängen Bußgeldbescheide, und die werden zugestellt, ob du sie bekommst oder nicht.
Und eine Sache, die niemand erwähnt: Autofahren in Spanien ist entspannter als in Deutschland. Weniger Verkehr, keine Raserei auf der Autobahn, und der Sprit ist billiger.
Fahrzeug und Führerschein
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Spanien — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
Fahrzeug in Deutschland außer Betrieb setzen
- Frist
- Vor der Überführung nach Spanien
- Zuständig
- Örtliche Kfz-Zulassungsbehörde (auch online über i-Kfz)
- Gebühr
- 15.9 €
Ausfuhrkennzeichen für die Überführung beantragen
- Frist
- Vor der Überführungsfahrt
- Zuständig
- Örtliche Kfz-Zulassungsbehörde
- Gebühr
- 31.4 €
Fahrzeug in Spanien ummelden (Matriculación)
- Frist
- 30 Tage ab Nutzungsbeginn in Spanien; 60 Tage nur, wenn die Umzugsbefreiung greift. Die Abmeldung zur Ausfuhr in Deutschland gehört vor die Überführung
- Zuständig
- Jefatura Provincial de Tráfico (DGT) + AEAT + Ayuntamiento + ITV-Station
- Gebühr
- 99.77 €
Befreiung von der Zulassungssteuer beantragen (Modelo 06)
- Frist
- Vor der Zulassung und in jedem Fall vor Ablauf der Frist aus Art. 65.1.d Ley 38/1992: 30 Tage ab Beginn der Nutzung in Spanien, verlängert auf 60 Tage, wenn die Umzugs-Befreiung greift. Nach Art. 66.2 muss die Erklärung innerhalb dieser Frist eingehen, sonst entfällt die Befreiung
- Zuständig
- Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT)
- Gebühr
- kostenlos
Deutschen Führerschein bei der DGT registrieren oder umtauschen
- Frist
- Umtausch jederzeit und freiwillig. Pflicht zur Erneuerung nach spanischen Regeln zwei Jahre nach Begründung des gewöhnlichen Wohnsitzes — bei unbefristeten Führerscheinen, bei über 15 Jahren Gültigkeit für Pkw- und Motorradklassen und bei über 5 Jahren für Lkw- und Busklassen
- Zuständig
- Jefatura Provincial de Tráfico (DGT), cita previa erforderlich
- Gebühr
- 28.87 €
Auf dieser Seite steht ein Ausschnitt
Der Auswanderungsplan für Spanien hat 54 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Spanien und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
